Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7725
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15 (https://dejure.org/2018,7725)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2018 - 1 A 2411/15 (https://dejure.org/2018,7725)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2018 - 1 A 2411/15 (https://dejure.org/2018,7725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vordienstzeit ; ruhegehaltfähig; privatrechtliches Arbeitsverhältnis; Ausbildungszeit; Laufbahnbewerber; vorgeschriebene Zeiten; Beratungsanwärter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als ruhegehaltfähig (hier: Zeiten einer Ausbildung als Beratungsanwärter); Vermittlung nützlicher beruflicher Erfahrungen für den Beamtendienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als ruhegehaltfähig (hier: Zeiten einer Ausbildung als Beratungsanwärter); Vermittlung nützlicher beruflicher Erfahrungen für den Beamtendienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung der Ausbildungszeit zum Beratungsanwärter als ruhegehaltfähige Dienstzeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 5.96

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Berücksichtigung einer Vor- und Ausbildung als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    Offen gelassen im Urteil des BVerwG vom 21. November 1996 - 2 A 5.96 -, juris, Rn. 17: "Ob hinsichtlich der Anwendbarkeit der alternativen Regelungen des § 12 Abs. 4 Satz 1 oder Satz 2 BeamtVG darauf abzustellen ist, dass die Laufbahnvorschriften zum Zeitpunkt der Einstellung des "anderen Bewerbers" existierten (...) oder ob die Laufbahn spätestens bei Abschluss der tatsächlich durchgeführten Laufbahn gestaltet gewesen sein muss (...), braucht nicht näher erörtert zu werden."; wie hier und mit eingehender Begründung demgegenüber schon BVerwG, Urteil vom 28. April 1983 - 2 C 97.81 -, juris, Rn. 18.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2014- 2 B 90.13 -, juris, Rn. 7, und Urteil vom 21. November 1996 - 2 A 5.96 -, juris, Rn. 14.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1996- 2 A 5.96 -, juris, Rn. 16 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1996- 2 A 5.96 -, juris, Rn. 16 f.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2007 - 4 B 11.07

    Anerkennung einer Fachhochschulausbildung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 13. September 2007 - OVG 4 B 11.07 -, juris, Rn. 19 (mit dem Beispiel "anderer Bewerber" für den höheren Dienst, die die erste juristische Staatsprüfung bestanden, aber den Vorbereitungsdienst nicht erfolgreich abgeschlossen haben), und Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Februar 2018, BeamtVG § 12 Rn. 110.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1995- 1 A 2135/92 -, juris, Rn. 10, und OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 13. September 2007- OVG 4 B 11.07 -, juris, Rn. 19; ferner Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Februar 2018, BeamtVG § 12 Rn. 36, und Weinbrenner, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: September 2017, BeamtVG § 12 Rn. 206 und 208.

    So ausführlich und überzeugend: OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 13. September 2007- OVG 4 B 11.07 -, juris, Rn. 19 bis 21, auch mit Erwägungen zur Entstehungsgeschichte, die dieses Gesetzesverständnis weiter stützen (juris, Rn. 22).

    Näher hierzu vgl. die überzeugenden Ausführungen des OVG Berlin-Bbg. im Urteil vom 13. September 2007 - OVG 4 B 11.07 -, juris, Rn. 24 ff., insb.

  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 90.13

    Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; vorgeschriebene Ausbildung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    - dazu, dass im Beamtenversorgungsrecht grundsätzlich das bei Eintritt des Versorgungsfalls geltende Recht maßgeblich ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 -, juris, Rn. 6, m. w. N. - (hier: 1. Februar 2016) jeweils geltenden Gesetzesfassungen (Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 150) abzustellen ist oder ob insoweit der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2014- 2 B 90.13 -, juris, Rn. 7.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2014- 2 B 90.13 -, juris, Rn. 7, und Urteil vom 21. November 1996 - 2 A 5.96 -, juris, Rn. 14.

    vgl. nochmals BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 -, juris, Rn. 7; ferner Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Februar 2018, BeamtVG § 12 Rn. 36.

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig; Berücksichtigung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    Das ergebe sich aus den - sodann eingerückt zitierten - Ausführungen des OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2013- 5 LA 5/13 -, juris, Rn. 18 und 19, nach denen die dort in Rede stehende arbeitsvertraglich geschuldete Durchführung eines Aufbaustudiums durch einen sonderbeurlaubten Beamten auch in Ansehung der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn darstellte.

    - Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 5 LA 5/13 -, juris - nicht durchgreifend in Frage gestellt.

    Das gilt namentlich auch mit Blick auf eine etwaige Abweichung des hiesigen Urteils von dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2013- 5 LA 5/13 -.

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 38.96

    Hauptberufliche Beschäftigung von Lehrern - Ruhegehaltfähige Zeiten für die in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    Die gegenteilige Ansicht des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1997 - 2 C 38.96 - ab, wonach eine hauptberufliche Beschäftigung Entgeltlichkeit und den mindestens hälftigen Einsatz der Arbeitskraft voraussetze.

    Die von der Beklagten behauptete Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1997 - 2 C 38.96 - liege angesichts der "Vergütung eines Angestellten" und des erheblichen Einsatzes von Arbeitskraft nicht vor.

    So ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1971 - 6 CB 9.71 -, Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 36 (zu der inhaltlich insoweit entsprechenden Vorgängerregelung des § 115 Abs. 1 BBG), und Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Februar 2018, BeamtVG § 10 Rn. 12; vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 18. September 1997 - 2 C 38.96 -, juris, Rn. 17, wonach § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ausschließlich die "reinen Angestellten- und Arbeitertätigkeiten erfasst", also die Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten, die keine dem § 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG unterfallenden "Beamtendiensttuerzeiten" darstellen.

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    Zudem verlange das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung (Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 -) für eine hauptberufliche Tätigkeit nicht einmal mehr den wenigstens hälftigen Einsatz der Arbeitskraft.

    vgl. insoweit auch die deutlichen, keineswegs die klägerische Ansicht stützenden Ausführungen des BVerwG in seinem Urteil vom 25. Mai 2005- 2 C 20.04 -, juris, Rn. 19 ff., insb.

  • BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77

    Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten - Militärverwaltungsbeamter -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    vgl. - jeweils zu inhaltlich entsprechenden Vorgängernormen bzw. Vorgängerfassungen des § 10 Satz 1 BeamtVG - BVerwG, Urteile vom 15. Juni 1971 - 2 C 44.69 -, ZBR 1971, 347 ff. (348), und vom 15. Dezember 1981- 6 C 31.77 -, juris, Rn. 21, sowie OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 37, m. w. N.; aus der Literatur etwa Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Februar 2018, BeamtVG § 10 Rn. 2, und Weinbrenner, in: Steg-müller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: September 2017, BeamtVG § 10 Rn. 1.

    BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981- 6 C 31.77 -, juris, Rn. 21 (für einen Fall, in dem der dortige Kläger während der streitigen Zeit Kriegsdienst als Militärverwaltungsbeamter geleistet hatte, sein Angestelltenverhältnis zum Landesernährungsamt wegen des Kriegsdienstes ruhte und er folglich schon nicht verpflichtet war, die Dienstleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen).

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder - wie hier - Versorgung gehören ebenso wie Ansprüche auf erhöhte Zulagen, erhöhtes Unfallruhegehalt und erhöhten Unfallausgleich zu den in der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Instanzgerichte als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen, die anders als der Gesamtstatus (vgl. § 52 Abs. 6 GKG) im Gerichtskostengesetz nicht speziell geregelt sind (vgl. statt aller: BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1999- 2 B 53.99 -, juris, und vom 7. Oktober 2009- 2 C 48.07 -, juris; speziell zum Streitwert, wenn die Klage auf die Anerkennung bestimmter Vordienstzeiten dem Grunde nach gerichtet ist: BVerwG, Beschluss vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 -, juris).
  • BVerwG, 07.10.2009 - 2 C 48.07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    Ansprüche auf erhöhte Besoldung oder - wie hier - Versorgung gehören ebenso wie Ansprüche auf erhöhte Zulagen, erhöhtes Unfallruhegehalt und erhöhten Unfallausgleich zu den in der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Instanzgerichte als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen, die anders als der Gesamtstatus (vgl. § 52 Abs. 6 GKG) im Gerichtskostengesetz nicht speziell geregelt sind (vgl. statt aller: BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1999- 2 B 53.99 -, juris, und vom 7. Oktober 2009- 2 C 48.07 -, juris; speziell zum Streitwert, wenn die Klage auf die Anerkennung bestimmter Vordienstzeiten dem Grunde nach gerichtet ist: BVerwG, Beschluss vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 -, juris).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 2 B 35.17

    Keine Anwendung der besonderen Altersgrenze für Polizeivollzugs- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
    Namentlich kann der Streitwert in Fällen der vorliegenden Art nicht konkret nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG berechnet werden (so aber nunmehr BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 2 B 35/17 -, juris, Rn. 10, und vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 -, juris, jeweils ohne Auseinandersetzung mit den bisher von ihm angeführten Argumenten; im Ergebnis wie hier: OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 3 A 2032/16 -, juris, Rn. 21 bis 25).
  • BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17

    Anerkennung bestimmter Zeiten als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten;

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 B 70.08

    Zulassung der Revision bei der Entscheidung über ein fehlendes Therapieangebot in

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 KSt 1.05
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 97.81

    Anderer Bewerber - Besoldungsdienstalter - Vorbildungszeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 3 A 2032/16

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1995 - 1 A 2135/92

    Studium der Kulturwissenschaften; Laufbahnbewerber; Hochschulausbildung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08

    Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2740/15

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 3 B 15.238

    Vorbereitung einer Promotion als ruhegehaltsfähige Vordienstzeit eines Professors

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von

  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 B 117.79

    Privatrechtliches Arbeitsverhältnis in § 10 Abs. 1 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz

  • BVerwG, 24.08.1990 - 2 B 35.90
  • BVerwG, 14.12.1971 - VI CB 9.71
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 1 A 227/18
    Ausführlich hierzu OVG NRW, Streitwertbeschluss zum Urteil vom 28. März 2018 - 1 A 2411/15 -, juris, Rn. 94 f. (Anspruch auf erhöhte Versorgung wegen einer als ruhegehaltfähig geltend gemachten Vordienstzeit), und Urteil vom 16. Mai 2018- 3 A 1828/16 -, juris, Rn. 183 ff. (Anrechnung der Erhöhung des Grundgehalts auf die Leistungsbezüge der W-Besoldung des Landes NRW); jedenfalls für Fälle, in denen eine allgemeine Stellenzulage bzw. Verwendungszulage begehrt wird, ebenso Thür.

    So schon OVG NRW, Streitwertbeschluss zum Urteil vom 28. März 2018 - 1 A 2411/15 -, juris, Rn. 94 f., und Streitwertbeschluss zum Urteil vom 16. Mai 2018 - 3 A 1828/16 -, juris, Rn. 183 ff.; a. A., aber ohne jede Auseinandersetzung mit den vorstehenden Argumenten des Senats der dem Senatsurteil vom 28. März 2018 - 1 A 2411/15 - nachgehende Beschluss des BVerwG vom 5. März 2019- 2 B 36/18 -, juris, Rn. 20.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - 1 A 2931/19

    Keine Änderung derRechtslage zum Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Änderung der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2022- 1 A 2802/10 -, juris, Rn. 29 f.; dazu, dass und weshalb in Fällen des sog. Teilstatus keine Berechnung nach § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG vorgenommen werden kann, sondern der Streitwert weiterhin nach den zu § 52 Abs. 1 GKG entwickelten Grundsätzen des Teilstatus auf den zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen dem innegehabten Teilstatus des Klägers und dem mit der Klage angestrebten Teilstatus zu bestimmen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss zum Urteil vom 28. März 2018 - 1 A 2411/15 -, juris, Rn. 94 f., und Beschluss vom 30. Juni 2020- 1 A 227/18 -, juris, Rn. 50, 53 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 3 A 1828/16

    Widerspruch eines Hochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung des

    Im Übrigen schließt sich der Senat den folgenden Ausführungen des 1. Senats des Gerichts zum Teilstatus, OVG NRW, Beschluss vom 4.9.2015 - 1 A 2411/15 -, n. v., an:.
  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der

    Der Einwand, in Teilstatusangelegenheiten könne der Streitwert nicht konkret nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG berechnet werden (vgl. OVG NW, Urteil vom 28.02.2018 - 1 A 2411/15 - RN. 95, juris), überzeugt nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2740/15

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als

    Ferner beruft sich der Kläger auf das Urteil des VG Arnsberg vom 4. September 2015 (13 K 1930/13, nunmehr OVG NRW, 1 A 2411/15), das in einem Fall mit gleich gelagertem Sachverhalt einen Anerkennungsanspruch aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG hergeleitet habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2023 - 1 A 524/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2022 - 1 A 2802/10 -, juris, Rn. 29 f.; dazu, dass und weshalb in Fällen des sog. Teilstatus keine Berechnung nach § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG vorgenommen werden kann, sondern der Streitwert weiterhin nach den zu § 52 Abs. 1 GKG entwickelten Grundsätzen des Teilstatus auf den zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen dem innegehabten Teilstatus des Klägers und dem mit der Klage angestrebten Teilstatus zu bestimmen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss zum Urteil vom 28. März 2018 - 1 A 2411/15 -, juris, Rn. 94 f., und Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 A 227/18 -, juris, Rn. 50, 53 ff.; a. A. BayVGH, Urteil vom 25. April 2019 - 14 BV 17.2354 -, juris, Rn. 49.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2022 - 1 A 2802/19

    Zeitlich unbegrenzter Abzug von Ruhensbeträgen von dem Ruhegehalt eines Soldaten;

    vgl. OVG NRW, Beschluss zum Urteil vom 28. März 2018 - 1 A 2411/15 -, juris, Rn. 94 f., und Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 A 227/18 -, juris, Rn. 50, 53 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - 1 A 3081/19

    Berufung gegen Unberücksichtigtlassen der Ausbildungszeit vor Vollendung des 17.

    Dazu, dass die Grundsätze des sog. Teilstatus (u. a.) in Fällen wie dem hier vorliegenden nach wie vor anzuwenden sind, vgl. den Streitwertbeschluss des Senats zum Urteil des 28. März 2018- 1 A 2411/15 -, juris, Rn. 94 f., und den Senatsbeschluss vom 30. Juni 2020 - 1 A 227/18 -, juris, Rn. 50, 53 ff.; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 5 LA 69/20 -, juris, Rn. 25.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2022 - 1 A 102/19

    Anspruch eines vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

    Dazu, dass die Grundsätze des sog. Teilstatus (u. a.) in Fällen wie dem hier vorliegenden nach wie vor anzuwenden sind, vgl. den Streitwertbeschluss des Senats zum Urteil des 28. März 2018- 1 A 2411/15 -, juris, Rn. 94 f., und den Senatsbeschluss vom 30. Juni 2020 - 1 A 227/18 -, juris, Rn. 50, 53 ff.; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 5 LA 69/20 -, juris, Rn. 25.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2023 - 1 A 4449/19

    Verpflichtung der Behörde zur Aufhebung des Ruhensbescheides

    vgl. OVG NRW, Beschluss zum Urteil vom 28. März 2018 - 1 A 2411/15 -, juris, Rn. 94 f., und Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 A 227/18 -, juris, Rn. 50, 53 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 1 A 644/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2023 - 1 E 120/23

    Streitwertfestsetzung bei einem Antrag auf Gewährung von Witwengeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - 3 A 2650/19

    Schutzwürdiges Vertrauen eines Beamten in die Festsetzung der Versorgungsbezüge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht